Ein Rennsteig ist die Einheit von Weg und Grenze.
Über Land und Meer gibt es vielfältige Richtungen über die Wege und Grenzen verlaufen. Der Weg der Wege und die Grenze der Grenzen sind jedoch die geologischen Formationen, deren natürliche Gestaltungen den Verlauf von Wegen und Grenzen vorgeben und somit als allgemeine Wege und Grenzen zu fassen sind. Hierunter fallen im wesentlichen die Wüsten, Flüsse (Gewässer) und Gebirge.
Die Fluß und Gebirgsverläufe sind zwar allgemeine Grenzen der richtungsvariierenden Wege, verfügen aber über besondere Übergänge – wie Flachgewässer und Gebirgssattel als Verbindung zweier Berge, deren Pässe und Furten zunächst als Paßwege und Furtwege, oder ausgebaut, als Paßstraßen und Brückenübergänge Verwendung finden. Die allgemeine Richtungsgrenze in ihrer Besonderheit ist daher eine Querverbindung von Diesseits und Jenseits der Flußläufe und Gebirge, die Pässe und Furten überqueren und durchqueren die Durchgänge und Übergänge. Die nächste Wahrheit der Fluß und Gebirgsläufe ist aber, das diese weder Wegegrenze im Allgemeinen, noch begrenzte Wege im Besonderen, sind, sondern die Grenze an sich an ihnen ganz aufhebt, wenn wir sie in ihrer Einzelheit selbst als Wege ansehen. Der Fluß ist in seinem Lauf ebenso zu befahren, wie eine Gebirgskette zu beschreiten, bereiten und zu befahren ist. Der Weg auf einer Gebirgskette ist nicht weniger beschwerlich wie der Weg über eine Hügellandschaft im Tief oder Hoch gelegenen Flachland. Im bezug zu den Paßstraßen nimmt der Rennsteig selbst schon die Idee der Autobahn vorweg, in dem die Pässe notwendigerweise als Abstiege und Aufstiege oder Abfahrten und Auffahrten bestimmt sind. Als Wasser und Wetterscheide unterscheidet er sich in sich selbst und ist sich so seine eigene Wetterzone.
In kultureller Hinsicht ist ein Fluß und Gebirge allerdings nicht nur als Hinderlich anzusehen, denn die natürlich vorgegebene Unwegsamkeit ist ein ideales Mittel zur Begrenzung von Gemeinschaften und Staaten überhaupt. Da die wesentlichen Gemeinschaften Familien, Sippen, Gaue, Stämme und Völker sind, so ist der Rennsteig als Grenze seit über 1000 Jahren die Grenze der beiden deutschen Stämme Franken und Thüringer. Schon damals war der thüringer Rennsteig aber auch Staatsgrenze zwischen dem Herzogtum Franken und Herzogtum Sachsen – zu dem Thüringen gehörte, welche beide zum deutschen Königreich zählten. Wandert man auf dem Rennsteig entlang, so geben die vielen Grenzsteine Zeugnis von einer intensiven Nutzung der Gebirgskette als Staatsgrenze ab – was aber nicht verwunderlich ist, denn auch Flüsse spielen als natürlich geformte Staatsgrenze eine gern genutzte Rolle. Liegt nun Diesseits und Jenseits eines Rennsteiges oder Flusses ein und dasselbe Dorf oder Stadt, so können diese einer unfreiwilligen Aufteilung an zweier Staaten anheimfallen. Was 1945 zum Beispiel Frankfurt an der Oder passierte, geschah Jahrhunderte vorher schon Neustadt am Rennsteig, welches sich, abgesehen von der Reichseinigung 1871, erst 1920 wieder in einen einzigen Staate wiederfand. Die Flußläufe und Gebirgsketten lösen sich in ihrer Funktion als Staatsgrenze durch die Nutzung derselben als Markierungslinie für vielerlei Grenzpunkte auf, und bilden sodann eine Linie von Dreiländerecken – markiert durch Dreiherrensteine.
Der Rennsteigweg hat sich als Kulturgut notwendigerweise auch zu einer zivilisatorischen Rennsteigstraße entwickelt, der sich jedoch trotzdem als Wanderweg zur körperlichen Ertüchtigung und seelischen Naturgenuß, im Wege steht, wodurch es nun zu einen Konflikt um die Grenze des Weges kommt. So sind nun Straße und Weg gegenseitig ausweichend parallel angelegt und der Streit geht um den wahren Verlauf des Weges. Das Wesen des Rennsteigs ist es aber ein Weg für Alles zu sein, den man auch zur Autobahn (Mobile Transportmaschinen) hätte ausbauen können, da sich auf ihn nun schon Gasleitungen (Immobile Transportmaschinen) befinden. Die Grenze des Rennsteigweges ist daher keine doktrinär starre, auch nicht ein Kulturerbe, das nur Erbe ist weil es als Kultur bereits tot ist, sondern einer lebendigen Kultur angemessene Dynamische, die als Weg einer Kultur sich nicht als Grenze selber im Weg steht. Was der Rennsteig als Straße ein Mittel zum Zweck des Güterverkehrs ist, ist der Rennsteig als Wanderweg an sich selbst der Zweck und das Ziel des Wanderers, wenngleich das Wandern in dieser Form vielmehr selbst das Mittel ist, um in sich gekehrt das Ziel verfolgt, den eigenen Gedanken nachzugehen, erscheint der Rennsteig in seiner höchsten Gestalt als Denkmittel. Die Autobahnen aber, die in Erinnerung an einen separatistischen Flickenteppich aus Ministaaten zum Zweck ihrer ewigen Verbindung und Einigkeit errichtet wurden, sind die kulturellen Nachbauten oder zuhanden gemachten Werkzeuge, eines natürlich vorgefundenen, Einheit herstellenden, entdeckten Rennsteiges.
In kultureller Hinsicht ist ein Fluß und Gebirge allerdings nicht nur als Hinderlich anzusehen, denn die natürlich vorgegebene Unwegsamkeit ist ein ideales Mittel zur Begrenzung von Gemeinschaften und Staaten überhaupt. Da die wesentlichen Gemeinschaften Familien, Sippen, Gaue, Stämme und Völker sind, so ist der Rennsteig als Grenze seit über 1000 Jahren die Grenze der beiden deutschen Stämme Franken und Thüringer. Schon damals war der thüringer Rennsteig aber auch Staatsgrenze zwischen dem Herzogtum Franken und Herzogtum Sachsen – zu dem Thüringen gehörte, welche beide zum deutschen Königreich zählten. Wandert man auf dem Rennsteig entlang, so geben die vielen Grenzsteine Zeugnis von einer intensiven Nutzung der Gebirgskette als Staatsgrenze ab – was aber nicht verwunderlich ist, denn auch Flüsse spielen als natürlich geformte Staatsgrenze eine gern genutzte Rolle. Liegt nun Diesseits und Jenseits eines Rennsteiges oder Flusses ein und dasselbe Dorf oder Stadt, so können diese einer unfreiwilligen Aufteilung an zweier Staaten anheimfallen. Was 1945 zum Beispiel Frankfurt an der Oder passierte, geschah Jahrhunderte vorher schon Neustadt am Rennsteig, welches sich, abgesehen von der Reichseinigung 1871, erst 1920 wieder in einen einzigen Staate wiederfand. Die Flußläufe und Gebirgsketten lösen sich in ihrer Funktion als Staatsgrenze durch die Nutzung derselben als Markierungslinie für vielerlei Grenzpunkte auf, und bilden sodann eine Linie von Dreiländerecken – markiert durch Dreiherrensteine.
Der Rennsteigweg hat sich als Kulturgut notwendigerweise auch zu einer zivilisatorischen Rennsteigstraße entwickelt, der sich jedoch trotzdem als Wanderweg zur körperlichen Ertüchtigung und seelischen Naturgenuß, im Wege steht, wodurch es nun zu einen Konflikt um die Grenze des Weges kommt. So sind nun Straße und Weg gegenseitig ausweichend parallel angelegt und der Streit geht um den wahren Verlauf des Weges. Das Wesen des Rennsteigs ist es aber ein Weg für Alles zu sein, den man auch zur Autobahn (Mobile Transportmaschinen) hätte ausbauen können, da sich auf ihn nun schon Gasleitungen (Immobile Transportmaschinen) befinden. Die Grenze des Rennsteigweges ist daher keine doktrinär starre, auch nicht ein Kulturerbe, das nur Erbe ist weil es als Kultur bereits tot ist, sondern einer lebendigen Kultur angemessene Dynamische, die als Weg einer Kultur sich nicht als Grenze selber im Weg steht. Was der Rennsteig als Straße ein Mittel zum Zweck des Güterverkehrs ist, ist der Rennsteig als Wanderweg an sich selbst der Zweck und das Ziel des Wanderers, wenngleich das Wandern in dieser Form vielmehr selbst das Mittel ist, um in sich gekehrt das Ziel verfolgt, den eigenen Gedanken nachzugehen, erscheint der Rennsteig in seiner höchsten Gestalt als Denkmittel. Die Autobahnen aber, die in Erinnerung an einen separatistischen Flickenteppich aus Ministaaten zum Zweck ihrer ewigen Verbindung und Einigkeit errichtet wurden, sind die kulturellen Nachbauten oder zuhanden gemachten Werkzeuge, eines natürlich vorgefundenen, Einheit herstellenden, entdeckten Rennsteiges.