Mittwoch, 14. Dezember 2011

Gesetze, Normen und Regeln

Nico Kahl 14.12.11


Seit die Welt mit Regeln und Gesetzen so weit durcheinander kam, war es ihr auch nicht mehr möglich ihre Begriffe wohlgeordnet zu lehren. Da weiß man nicht was Regeln sind, und bestimmt Gesetze als Festlegung von Regeln,aufgrund man sie als Festlegungen und Normen definierte. Dann soll aber eine Norm, am populärsten die Rechtsnorm, aus Tatbestand und Rechtsfolge bestehen, also nun gerade wieder keine Festlegung nur als solches sein. Dann definiert man die Regel als Norm oder Gesetzmäßigkeit und eben Gesetze durcheinander als Regeln. Da werden Standards als Normen oder Regeln beschrieben, Normen zu Regeln gemacht, oder umständlich zwischen de facto und de jure Standards unterschieden. All jenen, welche den Unterschied nicht kennen, unterscheiden die Begriffe gar nicht oder nach gutdünken - vom Gefühl heraus, und sind dann abermals nicht im Stande, jene Begriffe, sauber voneinander getrennt zu lehren.  Es bedarf also schleunigst eines Gesetzes des Gesetzes, der Norm der Norm und der Regel der Regeln.

Der Zustand der Welt läßt sich als Ist und Soll Zustand darstellen, wobei der Istzustand der Naturalistische Zustand de facto ist, und der gewollte Zustand, der Sollzustand, de jure, sein Sozialer Begriff ist.  Laut Oberlerchers: “Das Gesetz, Kritik des legalen Denkens” ist kurz und bündig formuliert, Das Gesetz die Norm einer Naturalie. Es ist im Gesetz, verstanden als Norm, keine Naturalie, bzw. Istzustand gemeint, sondern nur deren Soziable, das Soll. Im Bereich der Arbeit sind Gesetze normierte Güter, bzw. Güternormen, Produktvorstellungen und Baupläne. In Bereich der Politik ist zunächst das Recht in sich in den Naturalen Ist- und den soziablen Sollzustand zu unterscheiden, wodurch sich das de facto Recht als Besitz und de jure als Eigentum definiert. Das Gesetz ist also keine Rechtsnorm, sondern eine Besitznorm, weil es das Eigentum nennt, um den naturalen Istzustand zu normieren, welcher nur Besitz und nicht Eigentum ist. Das Recht an sich ist Besitz, welcher Eigentum ist, womit es auch keine Rechtssprechung, sondern vielmehr eine Besitzsprechung gibt.  Im Unterschied zum Gesetz ist das Muster keine Naturaliennorm, sondern Normnaturalie, in der Arbeit das Normgut und in der Politik der Normbesitz.

Da im Gesetz nur der Istzustand genormt und nicht genannt wurde, haben wir einen genannten Sollzustand und einen variablen Istzustand. Mit diesen Variablen Naturalien läßt sich endlich eine Regel programmieren, die Aufgrund ihrer Aufgehobenheit über den Naturdingen, unverändert bleibt, gleichwohl sich die Naturalien ändern. Die Regel besteht somit aus zwei Gesetzen. Das eine Gesetz ist der Designator bzw. Sensor zur Istzustandsmessung. Seine Sensibilität ist im Sollzustand angegeben. Dieses Gesetz der Regel mißt die Welt und macht über Natur und Istzustand eine Aussage. Das andere Gesetz der Regel ist der auffordernde Preskriptor. Er fordert und bestimmt, wie aufgrund der Meßwerte, sich die Forderungsnorm ändert, und normiert somit durch ihn geschaffene Naturalie. Es ist das Gesetz das nicht mißt, sondern tut, weil der Sensor mißt und der Aktor handelt.

In der Technik ist die Arbeitsregel als Maschine nachempfunden, in dem Schalter oder Sensorschalter den Aktor, die Maschine an sich, zu einer bestimmten Wirkung veranlassen. In der Politik ist die Regel sensorische Erfassung von Tatbeständen, bzw. Besitz - Ist - Zuständen und genormten Besitz - Ist - Folgen, nicht Rechtsfolgen. Die Regel ist somit eine Funktion von Sensorgesetzen und Aktorgesetzen, Sensor Ist Normen und Aktor Ist Normen.

Besitz und Eigentum sind relative Verhältnisse zwischen Personen. Ein Recht kann so im Verhältnis zwischen A und B Besitz von A und Eigentum von B sein, aber zwischen B und C ist es Eigentum von C und nur Besitz von B. Darüberhinaus ist festzustellen, daß eine Person nur äußerst wenig de facto besitzt, im Grunde nur ihren Standort samt allen was es halten kann. Dieser Istzustand ist das Bare Wahre der Personen, ihr naturale Gewaltzustand. Arbeit und Gewalt ist Objektivierung von subjektiven Gedanken, Bildung und Politik Subjektivierung von objektiven Gegeständen. Die Politik ist somit der Bildungsprozeß der Gewalt, und da es die Bildung mit Normen, Sollzuständen und Regeln, sowie mit Naturnormen und Naturregeln der Güter und Gegenstände zu tun hat, hat es die Politik mit Normen und Regeln - die wir bislang als Gesetze ansahen -  von Besitz zu tun. Da die Arbeit Istzustände produziert und die Bildung deren Sollzustände lehrt, produziert, bzw. zerstört die Gewalt Istzustände und die Politik befaßt sich mit deren Sollzuständen, wie sie de jure sein sollen und müßten. Die politischen Regeln sind somit jene Regeln, die wir gemeinhin als Gesetze kennen, welche die de facto Besitzzustände messen und entsprechende Reaktionen, also de facto Besitzzustände folgen lassen. Gewalt zerstört, Politik stört durch Eigentumssetzungen, an die man sich ohne Besitzeranwesenheit zu halten pflegt.

Zur Formalisierung des Gesetzes und der Regel existiert in der Mathematik der gemeine Bruch. In diesen wird oben der gezählte Istzustand, die Naturalie notiert, im unteren Bereich der normierte Naturzustand als genannter Sollzustand, bzw. die genannte Norm der Naturalie. Das Gezählte ist das Sein, das Genannte das Gesollte. Um ein Gesetz oder Norm zu notieren muß im oberen Istbereich eine 0 als Nichts und Variable eingefügt werden, und zur Notation einer Regel zwei Normen nebeneinander stehen.